50.000 Bitcoins verkauft: So lief der Verkauf ab

Das hat weltweit für Aufsehen gesorgt: Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat 50.000 Bitcoins verkauft und einen Erlös von 2,6 Milliarden Euro erzielt. Der Notverkauf fand binnen weniger Tage statt, hatte aber keinen nennenswerten Einfluss auf den Kryptomarkt. Das deshalb, weil hier mit einem Plan vorgegangen wurde, der sich über mehrere Wochen erstreckte.

Der Preis spielte beim Verkauf keine Rolle

Im Zuge des Strafverfahrens gegen die Betreiber von „movie2k.to“, einem Raubkopienportal, – ihnen wird gewerbsmäßige Geldwäsche sowie auch Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen -wurden die Bitcoins sichergestellt. Die Erlöse aus dem Portal wurden von den Betreibern direkt in die Kryptowährung investiert. Im Januar hatte einer der Beschuldigten seine Zustimmung erteilt, die in seiner Wallet aufbewahrten Coins auf die Wallet der Dresdner Staatsanwaltschaft zu transferieren – und das, obwohl das Strafverfahren nicht abgeschlossen ist. Im Zeitpunkt des Transfers lag der Wert der Coins bei rund 2 Milliarden Euro. Nach dem Transfer war die „Sächsische Zentralstelle zur Verwahrung und Verwertung von virtuellen Währungen“ zuständig.

Aufgrund der Tatsache, dass die Strafverfolger in Sachsen nicht in die Rolle von Krypto-Trader schlüpfen dürfen, darf mit einem Wertanstieg nicht spekuliert werden. Jedoch muss der Verkauf von Vermögensgegenständen vor Abschluss eines laufenden Verfahrens stattfinden, sofern ein Wertverlust von 10 Prozent oder mehr droht. Aufgrund der extremen Volatilität des Kryptomarkts musste daher ein Verkauf durchgeführt werden. Somit entschieden sich die Strafverfolger für § 111p der Strafprozessordnung – hier spricht man von der zeitnahen Notveräußerung. „Es ist uns untersagt zu spekulieren“, so der Sprecher der Staatsanwalt. Nachdem die Vorbereitungen abgeschlossen wurden, begann der Verkaufsstart, wobei von Seiten der Strafverfolger „nicht auf den Tag und den Preis“ geschaut wurde.

Verkauf musste vorbereitet werden

Die Behörde hat die 50.000 Bitcoins nicht auf einmal verkauf. Der Verkaufsprozess des „Sachsenschatzes“ wurde gemeinsam mit der Frankfurter Wertpapierhandelsbank vorbereitet. Dabei verfolgte man eine klare Strategie: Über drei bis vier Wochen sollten die Coins in kleineren Tranchen und „marktschonend“ verkauft werden. Der Sprecher: „Das Bankhaus wurde dann beauftragt, die marktgerechte Veräußerung der Bitcoins möglichst marktschonend zu veranlassen“. Das Frankfurter Bankhaus Scheich verkaufte dann zwischen dem 19. Juni 2024 und 12. Juli 2024 49.858 Bitcoins. Die Verkäufe fanden in kleineren Tranchen statt – der Verkauf erfolgte zu 90 Prozent als außerbörsliches Geschäft (over the Counter – OTC). „So war es möglich, weniger als ein Prozent des täglichen Marktvolumens an Bitcoin zu handeln“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. „Das heißt, bei dieser Größenordnung kann nicht davon ausgegangen werden, dass es einen Einfluss auf den Bitcoin gibt.“ Durch die gestückelten Verkäufe zu einem „marktgerechten Preis“ konnte man am Ende einen Gesamterlös von 2.639.683.413,92 Euro erzielen.

Der Einfluss auf den Markt ist nicht zu überprüfen gewesen

Es war das erste Mal, dass eine Behörde in Deutschland eine derart große Menge an virtueller Währung per Notveräußerung verkaufen musste. Das Bundeskriminalamt hat hier auch den Verkaufsprozess unterstützt. Letztlich hat man jedoch im Zuge des Verkaufs keine negativen Erfahrungen gemacht, sondern mit den kleineren Tranchen im Rahmen des außerbörslichen Verkaufs gut ausgestiegen. „Im Markt gibt es Tag für Tag erhebliche Handelsvolumen, sodass es kein Problem war, bei den Verkäufen unter der 1 Prozent-Schwelle zu bleiben“, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Selbst am 4. Juli, dem US Nationalfeiertag, an dem das Handelsvolumen bekanntermaßen etwas geringer sei, konnte man mit dem Verkauf der Bitcoins unter 0,3 Prozent bleiben. Abschließend kann aber nicht gesagt werden, ob der Verkauf einen Einfluss auf den Kurs genommen hat – das deshalb, weil es viele Faktoren gibt, die einen Einfluss auf den Kurs des Bitcoin nehmen.

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Wem gehört das Geld aus dem Verkauf der Bitcoins?

2,6 Milliarden Euro wären für den Freistaat Sachsen natürlich ein willkommener Erlös. Schließlich würde das eine Einnahme von um die 10 Prozent des gesamten Landeshaushalts darstellen. Noch ist der Staat aber nicht berechtigt, über das Geld zu verfügen. Das deshalb, weil das Strafverfahren noch nicht beendet ist. Somit wurde das Geld nicht rechtskräftig eingezogen, sondern wird als „verwahrte Hinterlegung“ gesehen. Am Ende entscheidet das Urteil des Gerichts, wie es mit dem Geld weitergeht.

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